Qualität & allgemeine Garantiebedingungen

1. Garantie gegen Durchrostung


1.1. Garantiegeber ist die allebacker Schulte GmbH
Radeberger Straße 48
01900 Großröhrsdorf
(nachfolgend „allebacker“ genannt) .

allebacker übernimmt für die in diesen Allgemeinen Garantiebedingungen aufgeführten Produkte gegenüber dem Erstabnehmer eine Herstellergarantie auf Grundlage dieser Allgemeinen Garantiebedingungen.

1.2. Die Garantie gilt gegenüber Kunden, die die in diesen Bedingungen aufgeführten Produkte in Deutschland ab dem 26.03.2024 im allebacker Onlineshop erworben und erstmalig in Betrieb genommen haben (nachfolgend „Erstabnehmer“ genannt).

1.3. Garantie gegen Durchrostung unserer Produkte für die Dauer von 10 Jahren, sofern keine Fremdeinwirkung (insbesondere die Verwendung von Chemikalien, Lösungsmitteln u.ä. bei der Reinigung oder Beschädigungen der Oberflächen; Filiformkorrosion; u.ä.) ursächlich ist.


2. Garantiefall, Garantiezeit und Garantieverlängerung


2.1. Durch die Geltendmachung eines Garantieanspruches bei der allebacker Schulte GmbH und durch dessen Erfüllung durch die Firma allebacker Schulte GmbH wird die Garantiedauer (von höchstens 10 Jahren) weder verlängert noch beginnt diese neu. Die gesetzlichen Rechte nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Gewährleistungsrechte bestehen unabhängig von den oben gewährten Garantieansprüchen und werden durch diese nicht eingeschränkt.

2.2. Garantieanspruch besteht nicht:

  • Bei Nichtbeachtung der Montage / Bedienungsanleitung oder nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch z.B. Anschluss an falscher Netzspannung oder Stromart. ACHTUNG: Nur Elektrofachkräfte dürfen den Einbau und die Montage elektrischer Geräte vornehmen.
  • Wenn nicht autorisierte Personen/Handwerker Eingriffe oder Veränderungen am Produkt vorgenommen haben und wenn fremde Bauteile eingesetzt oder eigenhändige Änderungen vorgenommen wurde.
  • Bei Verschleißerscheinungen und mechanischen Beschädigungen, z.B. an Briefklappen und Türen.
  • Durch die vom Besteller oder Dritter vorgenommenen Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
  • Bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage, natürlicher Abnutzung, Nichtbeachtung der Pflegeanleitung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, insbesondere übermäßige Beanspruchung, Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel, elektro-chemischen oder elektrischen Einflüssen.
  • Auf Leuchtmittel sowie bauseits zum Einbau zur Verfügung gestellte Komponenten anderer Hersteller (z.b. Kameramodule, Klingeltaster usw.).


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